Clausula rebus sic stantibus (Völkerrecht)

Clausula rebus sic stantibus [lateinisch »Klausel der gleichbleibenden Umstände«], Völkerrecht:

Die Clausula rebus sic stantibus ist Auflösungsgrund für einen Vertrag, dessen »Geschäftsgrundlage« (die bei Vertragsabschluss als unverändert fortdauernd vorgestellten sozialen und politischen Voraussetzungen) sich in grundlegender und den Vertragsvollzug beeinflussender Weise verändert hat. Ein Wegfall der Vertragsgrundlage, der das Gefüge der vertraglichen Rechte und Pflichten wesentlich verändert, muss den Vertragspartnern

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