Bundestreue

Bundestreue, im Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates und der Gliedstaaten zu bundesfreundlichem Verhalten, d. h. zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständigungsbereitschaft und damit auch innere Schranke der Wahrnehmung eigener Kompetenzen. In Deutschland ist die Bundestreue ein ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts, mit fundamentaler Bedeutung für die bundesstaatliche Ordnung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.