Aufgaben
Die Bundestagspräsidentin wahrt und garantiert die Rechte des Parlaments. Sie leitet die öffentlichen Plenarsitzungen und übt im Gebäude des Bundestags das Hausrecht und die Polizeigewalt aus (Art. 40 GG). Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen in den Räumen des Bundestags bedürfen ihrer Genehmigung. Bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung kann sie Abgeordnete bis
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