Bundestagspräsident

Wahl

Gemäß Art. 40 GG wählt der Bundestag den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Dies geschieht jeweils zu Beginn einer Wahlperiode, also beim ersten Zusammentreffen der Abgeordneten nach einer Bundestagswahl (»konstituierende Sitzung«).

Quellenangabe

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