Österreich
Nach Artikel 69 ff. des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesregierung das mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraute Organ. Sie wird vom Bundespräsidenten unter Berücksichtigung der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse in der Weise eingesetzt, dass zunächst der Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Bundesminister ernannt werden. Die Mitglieder der Bundesregierung werden vor Antritt
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