Deutsches Reich
Im Deutschen Reich (1871–1918) war der Bundesrat, wie schon im Norddeutschen Bund, verfassungsrechtlich das oberste Reichsorgan; mit 14 Stimmen konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrat verteilten sich nicht nach deren Volkszahl, sondern (entsprechend der alten Stimmverteilung des Deutschen Bundes) nach der Größe der
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