Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland (Artikel 50–53 GG) wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes durch den Bundesrat mit. Er ist – im Gegensatz zum Bundestag – ein permanentes Verfassungsorgan und besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen, die von diesen bestellt und abberufen werden. Die Mitglieder des Bundesrats können sich nur
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