Bundespräsident

Deutschland

In Deutschland (Artikel 54–61 GG) wird der Bundespräsident, anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, nicht vom Volk unmittelbar, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Seine Legitimation ist also nicht plebiszitärer Natur (wie beim Präsidenten der USA, dem Präsidenten der V. Französischen Republik oder dem österreichischen Bundespräsidenten), sondern leitet sich von

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