Bundesgesetzblatt

Bundesgesetzblatt, Abkürzung BGBl.,

das anstelle des früheren Reichsgesetzblatts (bis 1945) in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 erscheinende amtliche Verkündungsblatt (herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz) für die Bundesgesetze (Artikel 82 GG) sowie für Rechtsverordnungen des Bundes (Gesetz vom 30. 1. 1950), soweit Letztere nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das Bundesgesetzblatt besteht aus drei Teilen:

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