Beweislast (Zivilprozessrecht)
Beweislast, Zivilprozessrecht:
Im Zivilprozess und in den Verfahren mit Verhandlungsgrundsatz gilt die Grundregel, dass jede Partei die tatsächlichen Voraussetzungen derjenigen Normen zu beweisen hat (also die Beweislast trägt), ohne deren Anwendung ihr Prozessbegehren keinen Erfolg haben kann. Die objektive Beweislast oder Feststellungslast bestimmt die Folgen der Unaufklärbarkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache.
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