Beschwerde (Verwaltungsrecht)

Beschwerde, Verwaltungsrecht:

Die früher im Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehene Form der Beschwerde ist beseitigt und allgemein durch den Widerspruch ersetzt worden. Als form- und fristloser Rechtsbehelf hat sich die Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten. Im Verwaltungsprozessrecht gelten zur Beschwerde im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie im Zivilprozessrecht.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.