Beschwerde (Verwaltungsrecht)
Beschwerde, Verwaltungsrecht:
Die früher im Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehene Form der Beschwerde ist beseitigt und allgemein durch den Widerspruch ersetzt worden. Als form- und fristloser Rechtsbehelf hat sich die Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten. Im Verwaltungsprozessrecht gelten zur Beschwerde im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie im Zivilprozessrecht.
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