Beschwer (Recht)
Beschwer, Recht:
die Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels, besonders im Zivilprozessrecht. Sie bedeutet, dass die Entscheidung, die angefochten werden soll, für den Anfechtenden ungünstig ist, also eine Belastung (Beschwer) darstellt. Man unterscheidet zwischen formeller Beschwer (die durch Rechtsmittel angegriffene Entscheidung bleibt hinter dem Antrag des Rechtsmittelführers zurück) und materieller Beschwer
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