Der zwei-plus-Vier-Vertrag
Der »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, wurde am 12.9.1990 unterzeichnet und trat am 3.10.1990 in Kraft. Er beendete offiziell die seit 1945 bestehenden Sonderrechte der Siegermächte. Die Besatzungszeit und die besondere Kontrolle durch die Siegermächte war damit formal abgeschlossen.
Quellenangabe