Beisasse

Beisasse, ständiger Einwohner der mittelalterlichen Stadt, der mangels städtischen Grundbesitzes kein Bürgerrecht genoss. Erst die Verpflichtung zum Beisasseneid band ihn in die Schwurgemeinschaft der Bürger (»coniuratio«) und glich seine Rechtsstellung der ihrigen an.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.