Beihilfe (öffentliches Dienstrecht)
Beihilfe, die Beamten und Richtern durch öffentliches Dienstrecht gewährten Zahlungen bei Krankheit, Geburt, Todesfällen sowie für medizinische Früherkennung. Der Anspruch auf Beihilfe erwächst aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ist den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung in der privaten Wirtschaft vergleichbar.
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