Baulast (Bauordnungsrecht)

Baulast, Bauordnungsrecht:

in den Landesbauordnungen der deutschen Länder vorgesehene, freiwillig oder aufgrund vertraglicher Bindung von einem Grundstückseigentümer übernommene, öffentlich-rechtlich wirksame baurechtliche Verpflichtung zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Sie darf sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Die Übernahme erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die in

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