Recht
Die Verfassung vom 17.5.1984 (in Kraft seit 1.1.1987) sieht als gesetzgebendes Organ den Landrat vor, dessen 90 Mitglieder im Verhältniswahlverfahren für 4 Jahre gewählt werden (Stimmberechtigung ab dem 18. Lebensjahr, Stimm- und Wahlrecht für Frauen seit 1968). Oberste Exekutivbehörde ist der Regierungsrat (5 Mitglieder, nach Majorz direkt gewählt). Für ein
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