Bahrprobe

Bahrprobe, Bahrgericht, Bahrrecht,

vom Mittelalter bis zum Teil ins 18. Jahrhundert angewandtes Beweismittel zur Überführung des mutmaßlichen Mörders. Der Tatverdächtige wurde an den Leichnam des Ermordeten herangeführt; brachen bei diesem die Wunden auf, wurde dies als Schuldbeweis genommen. Das älteste Beispiel findet sich im Nibelungenlied: Hagen an der Bahre Siegfrieds. (Gottesurteil)

Quellenangabe

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