Ausforschungsbeweis (Prozessrecht)
Ausforschungsbeweis, Prozessrecht:
vom Antragsteller angestrebtes Beweisverfahren (Beweisaufnahme) über eine auf Verdacht oder aufs Geratewohl aufgestellte Behauptung, die bezweckt, dem Antragsteller (Beweisführer) günstige Tatsachen erst zu ermitteln. Der Ausforschungsbeweis ist in Verfahren mit Verhandlungsgrundsatz (so in der Regel im Zivilprozess) unzulässig, da ein Beweisantrag von vornherein auf bestimmte, für die richterliche Entscheidung erhebliche
Informationen zum Artikel
Quellenangabe