Ausforschungsbeweis (Prozessrecht)

Ausforschungsbeweis, Prozessrecht:

vom Antragsteller angestrebtes Beweisverfahren (Beweisaufnahme) über eine auf Verdacht oder aufs Geratewohl aufgestellte Behauptung, die bezweckt, dem Antragsteller (Beweisführer) günstige Tatsachen erst zu ermitteln. Der Ausforschungsbeweis ist in Verfahren mit Verhandlungsgrundsatz (so in der Regel im Zivilprozess) unzulässig, da ein Beweisantrag von vornherein auf bestimmte, für die richterliche Entscheidung erhebliche

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.