Ausfallbürgschaft
Ausfallbürgschaft, Bürgschaft nur für den Schaden, den ein Gläubiger durch den Ausfall einer Forderung erleidet. Der Ausfallbürge kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers fruchtlos waren oder Sicherheiten des Gläubigers versagten.
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