Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Ausfallbürgschaft

Ausfallbürgschaft, Bürgschaft nur für den Schaden, den ein Gläubiger durch den Ausfall einer Forderung erleidet. Der Ausfallbürge kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers fruchtlos waren oder Sicherheiten des Gläubigers versagten.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.