Aufgabe (Börsenwesen)

Aufgabe, Börsenwesen:

Bestätigungsvermerk (Bekanntgabe des Namens des Kontrahenten) eines freien Maklers, der bei Geschäftsabschluss zunächst selbst als Kontrahent auftritt, bis er einen endgültigen Käufer oder Verkäufer gefunden hat; dieser ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu benennen.

Quellenangabe

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