Ariernachweis
Ariernachweis, im nationalsozialistischen Deutschland für bestimmte Personengruppen geforderter Nachweis einer »rein arischen Abstammung« für die Großeltern; Element der NS-Rassenpolitik (»Arisierung«).
Der Ariernachweis war durch beglaubigte Urkunden zu erbringen, oft ergänzt durch einen Ahnenpass oder eine Ahnentafel. Er wurde nach 1933 nicht nur von Beamten (laut Berufsbeamtengesetz vom 7.4.1933, »Arierparagraf« [Rassengesetze]), sondern auch von allen Arbeitern beziehungsweise Angestellten im öffentlichen Dienst, von Ärzten, Juristen und Schülern höherer Schulen erhoben.
Quellenangabe