Ariernachweis

Ari|ernachweis, im nationalsozialistischen Deutschland für bestimmte Personengruppen geforderter Nachweis einer »rein arischen Abstammung« für die Großeltern; Element der NS-Rassenpolitik (»Arisierung«). Der Ariernachweis war durch eine beglaubigte Ahnentafel zu erbringen und wurde nach 1933 nicht nur von Beamten (laut Berufsbeamtengesetz vom 7. 4. 1933, »Arierparagraf« [Rassengesetze]), sondern auch

Quellenangabe

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