Arbeitnehmer-Freibetrag
Arbeitnehmer-Freibetrag, der bis 1989 zur Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit pro Kalenderjahr abgezogene Freibetrag von 480 DM; wurde 1990 durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ersetzt.
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