Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen, Überlassung eines bestimmten Geldkapitals oder einer anderen vertretbaren Leistung durch den Arbeitgeber zur freien oder zweckgebundenen Nutzung durch den Arbeitnehmer (Darlehen). Arbeitgeberdarlehen sind lohnsteuerfrei, sofern eine angemessene Verzinsung sowie regelmäßige Rückzahlungsraten vereinbart wurden. Zinsersparnisse bei zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen sind als Sachbezüge zu versteuern, wenn das Restdarlehen
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