Vor-Ort-Apotheke und Versandapotheke
Vollapotheken vor Ort bestehen mindestens aus Verkaufsraum (Offizin), ausreichendem Lagerraum, Laboratorium und Nachtdienstzimmer mit einer Mindestgesamtgrundfläche von 110 m2. Krankenhausapotheken dürfen neben der Versorgung der Stationen des Krankenhauses und des Personals seit 2002 auch Arzneimittel an ermächtigte Krankenhausambulanzen und Krankenhausärzte, an ambulant behandelte Patienten zur
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