Apanage

Apanage [-ʒə, französisch; zu mittellateinisch appanare »ausstatten«, eigentlich »mit Brot (lateinisch panis) versehen«] die, -/-n,

regelmäßige größere Geldzuwendung, meist an Familienmitglieder. Im engeren Sinn die Zuwendung in Geld oder Land, die den bei Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht (Primogenitur) vom Erbe ausgeschlossenen Mitgliedern von Adelsfamilien zum standesgemäßen Unterhalt gewährt wird, in erster Linie den nicht regierenden Angehörigen regierender Häuser. Historisch bedeutsam wurde sie in Frankreich, wo

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