Anti-Doping-Gesetz

Anti-Doping-Gesetz [-ˈdɔ-, englisch], Abkürzung AntiDopG, dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport.

Kurzbezeichnung für das am 18.12.2015 in Kraft getretene Gesetz gegen Doping im Sport, mit dem der Einsatz von Dopingmitteln beziehungsweise -methoden im Sport bekämpft werden soll. Das AntiDopG verbietet den Besitz, den Erwerb, die Herstellung, den Handel, die Veräußerung, die Abgabe, die Inverkehrbringung und die Verschreibung von Dopingmitteln. Gleichzeitig verbietet

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