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Anhörung (Parlamentsrecht)

Anhörung, Parlamentsrecht:

die in § 70 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene informelle Beratung eines Ausschusses zu bestimmten Beratungsgegenständen durch Sachverständige, Interessenvertreter und sonstige Auskunftspersonen (Hearing).

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