Aktivbürger
Aktivbürger, seit der Französischen Revolution (Verfassung von 1791) verwendete Bezeichnung für die Bürger, die im Gegensatz zu den Passivbürgern die von der Verfassung für die Ausübung des aktiven Wahlrechts geforderte Steuerleistung erbrachten. Ihr Anteil an der Bevölkerung ist in der Geschichtsschreibung umstritten. Das Zensuswahlrecht wurde 1848 endgültig aufgehoben.
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