Akklamation (katholisches Kirchenrecht)
Akklamation [zu lateinisch acclamare »zurufen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
außerordentliche Form der Papstwahl, wenn alle Mitglieder des Konklaves ohne Ausnahme und ohne vorausgehende Verhandlungen einem Wahlvorschlag mündlich (oder schriftlich) zustimmen (Wahl »per inspirationem«).
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