Abruf (Handel)

Abruf, Handel:

(im Rahmen einer Lieferbeziehung) meist aus kostenrechnerischen oder organisatorischen Gründen vereinbarte Anweisung eines Käufers an den Verkäufer, eine bestimmte Teilmenge der insgesamt gekauften Waren zu einem gegebenen Zeitpunkt zu liefern (auf Abruf).

Quellenangabe

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