Recht
Hauptquelle des Zivilrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Änderungen des hier verankerten bürgerlichen Rechts erfolgen durch Sondergesetze, so das Mietrechtsgesetz von 1981 und die Regelung des Wohnungseigentums per Gesetz von 1975. Auch das Haftpflichtrecht ist teilweise in Sondergesetzen geregelt (Amtshaftungsgesetz 1949, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 1965, Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1959,
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