Bildungswesen
Gesetzgebung und Vollziehung im Bildungswesen sind zwischen Bund und Ländern in unterschiedlichem Ausmaß geteilt; bei Universitäten und Kunsthochschulen ist allein der Bund zuständig, wobei die Freiheit der Wissenschaft und Lehre sowie die Freiheit der Kunst verfassungsrechtlich garantiert sind. Ein deutliches Übergewicht hat der Bund auch bei der Schulgesetzgebung. Abgesehen von
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