öffentliche Sicherheit und Ordnung
öffentliche Sicherheit und Ordnung, Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrechts.
Die Polizei- beziehungsweise Ordnungsbehörden haben, soweit es das öffentliche Interesse gebietet, in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Aufgabe, vom Einzelnen oder vom Gemeinwesen Gefahren abzuwenden und bereits eingetretene, aber noch anhaltende Störungen zu beseitigen.
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