Recht
Höchste Instanz im griechisch-zyprischen Teil ist der Oberste Gerichtshof. Sein Präsident und seine Richter bilden zugleich den Obersten Justizrat des Landes, der für die Ernennung der Richter der nachgeordneten ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig ist. Untere Instanzen sind Assisen- und Bezirksgerichte. Außerdem gibt es für die Rechtsprechung in Ehesachen sieben Kirchengerichte
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