Zensur (katholisches Kirchenrecht)

Zensur [lateinisch censura »Prüfung», »Beurteilung«] die, -/-en, ohne Plural, katholisches Kirchenrecht:

eine Kirchenstrafe, die als Beugestrafe aufgrund eines kirchlichen Vergehens verhängt wird (Kirchenzucht), besonders die Exkommunikation. Sie muss bei erwiesener Besserung aufgehoben werden.

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