Wottschina
Wottschina [russisch »Erbgut«, »Stammgut«, eigentlich »Vatererbe«], Votčina [ˈvɔtʃ-] die,
in Russland vom 11. bis 18. Jahrhundert Form des Grundbesitzes, auch Bezeichnung für ein durch Erbteilung entstandenes Fürstentum. Die Wottschina war im Unterschied zum Pomestje (Dienstgut) Privateigentum; unter Zar Iwan IV. zum Teil konfisziert. 1714 erfolgte durch das Einerbengesetz Peters I., des Großen, die Gleichstellung von Wottschina und Pomestje.
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