Volkskammer
Volkskammer, in der DDR das Parlament, das nach der Verfassung »das oberste staatliche Machtorgan« war. Tatsächlich spielte es im politischen Entscheidungsprozess bis Oktober/November 1989 so gut wie keine Rolle. Erst nach den demokratischen Wahlen vom 18. 3. 1990 kam der Volkskammer die Bedeutung eines wirklichen Parlaments zu.
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