Visitatio Liminum (katholisches Kirchenrecht)

Visitatio Liminum [v-; lateinisch »Besuch der Gräber (der Apostel)«], Visitatio Liminum Apostolorum, katholisches Kirchenrecht:

die den Diözesanbischöfen alle fünf Jahre obliegende Pflicht, sich nach Rom zu begeben, um die Gräber der Apostel Petrus und Paulus (Limina Apostolorum) zu verehren und den Papst aufzusuchen. Vor diesem »Ad-Limina-Besuch« legen sie dem Papst den Bericht über den Stand ihrer Diözese vor (c. 399 f. CIC).

Quellenangabe

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