Vertrauensfrage auf Länderebene
Nicht in allen Landesverfassungen gibt es Regelungen zur Vertrauensfrage. Geregelt ist sie nur in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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