Vertrauensfrage

Vertrauensfrage auf Länderebene

Nicht in allen Landesverfassungen gibt es Regelungen zur Vertrauensfrage. Geregelt ist sie nur in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.