Vertrauensfrage

Unechte Vertrauensfrage

Das Grundgesetz geht davon aus, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellt, die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen für seine Regierung zu erhalten. Ob die Vertrauensfrage auch in der Absicht gestellt werden darf, nicht das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten ausgesprochen zu bekommen (man spricht hier von einer »unechten«

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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