vertikale Verträge (Wirtschaft)
vertikale Verträge, Wirtschaft:
vertragliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Wertschöpfungsstufen (Produktionsstufen), die in einer Käufer-Verkäufer-Beziehung stehen. Vereinbarungen über die Verpflichtung des Käufers, gegenüber seinen Kunden bestimmte Preise einzuhalten, sind gesetzlich verboten (Preisbindung). Vertriebsbindungen unterliegen in Deutschland der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden.
Quellenangabe