Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug, das Vortäuschen eines Versicherungsfalls zu dem Zweck, Versicherungsleistungen zu Unrecht zu erhalten. Versicherungsbetrug wird als gewöhnlicher Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 263 StGB). Wird ein Versicherungsfall vorgetäuscht, nachdem der Täter oder ein Dritter zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in
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