Verkehrssicherungspflicht
Verkehrs|sicherungspflicht, die Pflicht, Orte, die der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, zu deren Schutz ausreichend abzusichern. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den, der eine Gefahrenquelle geschaffen hat (z. B. Baugrube), besonders Verfügungsberechtigte und Eigentümer der Sache. Überlässt der zur Verkehrssicherung Verpflichtete die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen einem Dritten, bleibt
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