Verfassungswirklichkeit
Als Verfassungswirklichkeit werden die tatsächlichen Gegebenheiten eines Staates bzw. eines politischen Systems bezeichnet.
Dabei kommt es vor, dass die Gesetze eines Staates Rechte und Pflichten der Staatsorgane (Staatsoberhaupt, Regierung, Parlament usw.) formulieren (»Norm«), die tatsächliche politische Wirklichkeit (»Praxis«) davon aber abweicht.
Mitwirkende
Norbert Abt
Quellenangabe