Verbreitungsrecht
Verbreitungsrecht, das Recht des Urhebers, das Original oder Vervielfältigungsstücke seines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen (§ 17 UrhG; Urheberrecht), also Werkexemplare körperlich zu verbreiten. Der Urheber kann das Verbreitungsrecht durch Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts an einen anderen übertragen. Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar