Urkundenprozess
Urkundenprozess, beschleunigte (summarische) Form des Zivilprozesses zur Verfolgung von Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere (§§ 592–600 ZPO). Sämtliche zur Begründung des Klageanspruchs erforderlichen Tatsachen müssen durch vorzulegende Urkunden beweisbar sein. Als Beweismittel für die Echtheit der Urkunden sowie
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