Politik
Nach der am 8.2.2006 in Kraft getretenen Verfassung ist Eswatini eine absolute Erbmonarchie. Staatsoberhaupt sowie oberster Inhaber der Exekutive und Legislative ist der König. Er ernennt den Premierminister und die übrigen Mitglieder der Regierung, verfügt über ein Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren und kann das Parlament auflösen. Das Zweikammerparlament (Legislaturperiode 5 Jahre) besteht
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