Storno (Buchführung)
Storno [italienisch, eigentlich »Ablenkung«] der oder das, -s/...ni, Stornierung, Buchführung: Rückbuchung, Stornobuchung,
die Aufhebung einer unrichtigen Buchung durch Einsetzen des Betrages auf der Gegenseite des Kontos. Eine unrichtige Buchung darf nicht durch Streichung oder Ausradieren unleserlich gemacht werden (§ 239 Absatz 2, 3 HGB). Banken haben nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht (Stornorecht), unrichtige Gutschriften (z. B. wegen Irrtums, Übermittlungsfehlers) beziehungsweise
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar