Stimmrecht (Gesellschaftsrecht)
Stimmrecht, Gesellschaftsrecht:
das Recht des Gesellschafters, bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mitzustimmen. Bei Personengesellschaften wird im Zweifel nach Köpfen, bei Kapitalgesellschaften nach Kapitalbeträgen abgestimmt. In der Praxis sehen die Gesellschaftsverträge meist auch bei Personengesellschaften eine Abstimmung nach Maßgabe der als Einlage geleisteten Kapitalbeträge vor. Besonders geregelt ist das Aktienstimmrecht (§ 134 Aktiengesetz):
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